. . Kontakt | Impressum | AGB | Sitemap Zuletzt aktualisiert am 27.9.2009

Webdesign Vertrag

Bitte drucken sie diesen Vertrag nach dem ausfüllen aus und senden sie ihn mir unterschrieben per Post zu.

Zwischen

YAM Design
Dirk Jacobs
Kreuzstrasse 5
46483 Wesel

im folgenden Webdesigner genannt und

 
Vorname
Nachname
Strasse & Hausnummer
PLZ. & Ort
Telefon
e-Mail

im folgenden Kunde genannt, wird folgender Webdesignvertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Webseite
Ihre WebAdresse (wenn vorhanden):

 

die Erstellung einer Webseite
das Redesign oder Update einer bestehenden Webseite
die Beschaffung einer geeigneten Internet-Domain
der Upload der Webseite auf den gewünschten Webspace
weitergehende Serverkonfigurationen (Mail, Datenbank etc.)

 

(2) Die Webseite soll aus folgenden Bestandteilen bestehen:

 

Webseiten Fotos
Grafiken Galerien
  e-Mail Formular Gästebuch

 

(3) Ausführungsdetails für ihre Webseite

 

Einbindung eines E-Mail-Formulars
die Navigation soll über grafische Buttons erfolgen
die Navigation soll Rollover Effekte benutzen
Einbindung eines Counters (Zugriffsstatistiken) *
Einbindung von einem Gästebuch *
anlegen einer Datenbank
erstellen einer Galerie
Dynamische Bilderzoom-Seite (Lightbox Galerie)
Sonstiges:

 

(4) Optimierung der Webseite  für Suchmaschinen

Wie wichtig ist Ihnen die Optimierung Ihrer Homepage für Suchmaschinen?

Für Welche Suchbegriffe soll die WebSite optimiert werden? Bitte geben sie maximal 10 Suchbegriffe an:

Bei welchen Suchmaschinen soll die Homepage angemeldet werden?

International: Google.com Lycos.com Yahoo.com

 

Deutschland: Altavista.de Google.de Lycos.de

 

andere:
  Keine Anmeldung bei Suchmaschinen erwünscht

 

§ 2 Pflichten des Webdesigners

(1) Der Webdesigner verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Webseite in (X) HTML und CSS herzustellen und diese dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben oder auf den bereitgestellten Webspace hochzuladen.

(2) Bei der Neuerstellung einer Webseite erbringt der Webdesigner seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 - 5.

(3) Konzeptphase: Der Webdesigner erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Webseite. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Webseiten (Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Plazierung von Links und - soweit vereinbart - die Einbindung eines E-Mail Formulars ect.

(4) Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt der Webdesigner eine Basisversion der Webseite auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Webseite erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen. Zur notwendigen Grundfunktionalität gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Webseiten verbinden.

(5) Herstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Webdesigner die Endversion der Webseite.

(6) Der Webdesigner verpflichtet sich, die Webseite aufwärtskompatibel zu folgenden Browser und Bildschirmauflösungen zu optimieren:

Firefox, Version Opera, aktuelle Version
Internet Explorer Version

Sonstige Browser:

mit einer Bildschirmauflösung von minimal Pixel.

Die Testphase läuft ausschliesslich auf PC-Ebene ab.

(7) Bilddateien und Animationen sind so abzuspeichern, dass sie

mit den oben spezifizierten Browser uneingeschränkt zu betrachten sind

mit folgenden Plug-Ins (Browsererweiterungen) zu betrachten sind:

(8) Der Webdesigner verpflichtet sich, den vom Kunden vorgegebenen Kostenrahmen für die Erstellung der Webseite einzuhalten. Er erbringt zwei zunehmend genauere Kostenschätzungen. Die erste erfolgt während der Konzeptphase und garantiert die Gesamtkosten in einem Bereich von +/- 25%. Die zweite erfolgt vor der Herstellungsphase und garantiert die Gesamtkosten in einem Bereich von +/- 10%. Änderungswünsche am Konzept nach dem durch den Kunden freigegebenen Entwurfsstand sind von den obigen Regelungen des Punktes (8) ausgeschlossen.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Verantwortlich für die Lieferung des für die Webseite relevante Ausgangsmaterials ist: allein der Kunde.
Der Webdesigner soll die folgenden nötigen Ausgangsmaterialien für die Webseite selbst beschaffen:
 

(2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, mit Ausnahme der oben genannten vom Webdesigner zu beschaffenden Ausgangsmaterialien.

(3) Der Kunde wird dem Webdesigner die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen:

als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet

in digitaler Form im Dateiformat:

(4) Der Kunde wird dem Webdesigner Bilddateien folgendermaßen zur Verfügung stellen:

in gedruckter Form (bzw. Fotos) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet

in digitaler Form in den Dateiformaten

(5) Der Kunde wird dem Webdesigner die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.

(6) Sobald der Webdesigner ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der Kunde diesen Entwurf durch schriftliche Erklärung freigeben.

(7) Nach Erstellung einer Basisversion der Webseite durch den Webdesigner, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Kunde, die Basisversion durch schriftliche Erklärung freizugeben.

(8) Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist werden mit dem unter §6 Punkt 4 aufgeführten Stundensatz vergütet.

§ 4 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Webseite ist der Webdesigner verpflichtet, dem Kunden die Webseite auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen. Wenn vereinbart, wird die Webseite ins WWW auf einen bereitgestellte Server hochgeladen. Der Kunde ist zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern die Webseite den vertraglichen Anforderungen entspricht.

(2) Während der Herstellungsphase ist der Webdesigner berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Webseite zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Webseite den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

§ 5 Urheberrechte und Verwertungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte erst, wenn der Webdesigner dem Kunden die Webseite auf einem Datenträger übergeben oder auf den bereitgestellten Server hochgeladen hat und der Kunde die gemäß § 6 geschuldete Vergütung vollständig an den Webdesigner entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der gemäß § 6 vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Webdesigner.

(2) An geeigneten Stellen werden in die Webseite Hinweise auf die Urheberstellung des Webdesigners aufgenommen. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen.

§ 6 Vergütung

(1) Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Abs. 2
  Einzelleistungsvergütung nach Maßgabe des Preisliste

(2) Der Kunde zahlt dem Webdesigner eine Pauschalvergütung von € exklusive Mehrwertsteuer. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Webdesigners gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages vom Webdesigner geschuldeten Leistungen hinaus gehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von € exklusive Mehrwertsteuer.

(3) Kappungsgrenze: Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Pauschalabrechnung vereinbart ist, verpflichtet sich der Webdesigner, den Kunden zu verständigen, sobald ersichtlich wird, dass die zu erbringenden Leistungen zu einer Vergütung von mehr als € exklusive Mehrwertsteuer führen. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Webdesigner weitere Leistungen noch erbringen soll.

(4) Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig von der gewählten Vergütungsart (Absätze 1 bis 2) in jedem Fall Aufwendungen, die der Webdesigner tätigt, weil der Kunde nach Freigabe des Konzepts (§ 3 Abs. 7), nach Freigabe der Basisversion (§ 3 Abs. 8) oder nach Teilabnahmen (§ 4 Abs. 2) auf Wunsch des Kunden Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden in jedem Fall mit dem unter §6 Punkt 2 angegebenen Stundensatz vergütet.

Folgende Auslagen wird der Kunde dem Webdesigner erstatten:

§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1) Nach Fertigstellung der Web-Site wird der Webdesigner dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

(2) Der Webdesigner ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem jeweils bereits erbrachten Leistungen des Webdesigners und werden für geleistete Arbeit in Höhe von jeweils €. vereinbart. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der dem Webdesigner entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Webdesigners, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel der Webseite haftet der Webdesigner nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB).

(2) Der Webdesigner ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Webdesigner nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(3) Sollten Dritte den Webdesigner wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Web-Site resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Webdesigner von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Webdesigner die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Webdesigner nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Webdesigners auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Webdesigners gilt.

(5) Yam Design verwenden stets nach aktuellem Kenntnisstand sichere Scripte (Kontakt-Formmailer, Gästebücher, Galerien etc). Yam Design ist nicht haftbar für die Folgen von Sicherheitslücken, die nach der Abnahme der Homepage an jedeweden Scripten gefunden und ausgenutzt werden (z.B. Spamversand).

§ 9 Fertigstellung der Web-Site

(1) Fertigstellungstermin:

Ein Fertigstellungstermin wird nicht vereinbart.

Fertigstellungstermin ist maximal

(2) Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Webdesigner nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 3 dieses Vertrages.

§ 10 Kündigung

(1) Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

(2) Der Webdesigner ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 dieses Vertrages nicht nachkommt.

§ 11 Schlußbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Wesel als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

(4) Bei Online-Übermittlung dieses Vertrages verpflichtet sich der Kunde, ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar des Vertrags binnen 5 Werktagen dem Webdesigner über folgende Adresse zukommen zu lassen:

Yam Design
Dirk Jacobs
Kreuzstrasse 5
46483 Wesel.

......................................................................................................................
Ort und Datum

......................................................................................................................
Unterschrift des Kunden

 

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